Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Teil der Erziehungshilfe. Ziel ist es, Familien durch intensive Betreuung und Begleitung zu unterstützen. Es gilt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Für eine bestimmte Zeit wird die Familie durch eine pädagogische Fachkraft unterstützt.
Zum Einsatz kommt die SPFH bei Problemen in der Erziehung, bei der Bewältigung des Alltags sowie bei massiven Krisen und Konflikten.
Voraussetzung für eine solche Hilfe ist die Freiwilligkeit, das heißt, dass die Familien bereit sind, eine pädagogische Fachkraft in ihr Familiensystem „hineinzulassen“.
Die Finanzierung der SPFH erfolgt durch das zuständige Jugendamt.
Wenn eine Familie eine Hilfe beantragen möchte, muss sie sich an den für ihren Stadtbezirk zuständigen Jugendhilfedienst wenden.
Zielgruppe:
Die SPFH wendet sich an Familien mit jüngeren Kindern, zumeist vor der Pubertät. In diesen Familien herrschen Krisen- und Belastungssituationen vor bzw. andere Formen der Hilfen zur Erziehung sind nicht wirksam oder müssen durch eine SPFH ergänzt werden.
Zielsetzung:
Die Familien sollen gestärkt und aufrechterhalten werden. Sie sollen weiterhin ermutigt werden. Ressourcen, die in der Familie vorhanden sind, sollen herausgearbeitet und gefördert werden. Diese Form der Hilfe begleitet die Familie auf ihrem individuellen Lebensweg. Auf lange Sicht soll eine Familie durch die SPFH in ihrem selbstbestimmten Handeln unterstützt werden, damit sie letztlich selbst für ihre Belange eintreten kann.
In Abstimmung mit dem zuständigen Jugendhilfedienst erfolgt angepasst an die individuelle Situation und Bedarfe der Familie eine konkrete Hilfeplanung. Im weiteren Sinne sind die Ziele der SPFH zu verstehen als:
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Kindeseltern
- Aktivierung von Ressourcen
- Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen
- Alltagsstrukturierung (bzgl. Haushalt und Tagesablauf)
- Klärung und Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation
- Aufzeigen von Handlungsstrategien in Konflikt- und Krisensituationen
- Schaffung von Netzwerkstrukturen
Aufgabenbereiche:
Je nach Bedarf der einzelnen Familien kann die SPFH in folgenden Zusammenhängen zum Einsatz kommen:
- Kindeswohlgefährdung/Sicherung des Kindeswohls
- psychisch kranke Eltern
- intellektuell eingeschränkte Eltern
- Eltern mit einer Überforderung
- Kinder und Jugendliche mit abweichendem Verhalten
- Verhalten und Umgang bei Aggressionen
- Etablierung und Wahrnehmung notwendiger Förderung und Therapie
- Sicherung von Existenz und Abbau von Verschuldung
- Beziehungsprobleme und fehlende Netzwerkstrukturen
- Probleme im Setzen von Grenzen und Regeln in der Erziehung
- sinnstiftende Freizeitgestaltung
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem SGB VIII, ist die SPFH wie folgt definiert:
§ 31
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
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